Floorball Verband Hessen e.V.

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Aktuelle Informationen des Landessportbund Hessen e.V.:

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Welche Regelungen gelten ab dem 9. Mai für den Breiten- und Freizeitsport in Hessen?
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Die Regelungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Hessen gelten ab dem 9. Mai nunmehr - neben dem Berufssport (Profisport) und Spitzensport - auch für den Nachwuchsleistungssport sowie den Sport und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport.

Der Sportbetrieb wird somit auf den Sportanlagen im Freien und in Hallen unter Einschränkungen ermöglicht. Vorrausetzung ist, dass ein ausreichender Personenabstand gewahrt sowie die strengen Hygienebestimmungen eingehalten werden können.

!!! Die Freigabe der Sporthallen obliegt Kreisen oder Gemeinden in Hessen. Wendet euch an die zuständigen Stellen und fragt nach, wann eure Trainingshallen wieder zu Verfügung stehen. Auch die Kreise oder Gemeinden müssen zunächst die Hygienebestimmungen vor Ort umsetzen!!!

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Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn:
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- während der gesamten Trainingszeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen (z.B. Sportlerinnen und Sportlern sowie Trainerinnen und Trainern) eingehalten wird. Die offizielle Empfehlung des DOSB für Sporttreibende ist jedoch ein Mindestabstand von 2 Metern.

- ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, untersagt wird. Der Trainingsbetrieb muss kontaktfrei ablaufen.

- Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden.

- der Trainingsbetrieb auf Sportanlagen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, d.h. ohne Zuschauer, stattfindet. Der Sportbetrieb mit Zuschauern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

- in den Toiletten ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht wird und darauf geachtet wird, dass ausreichend desinfizierende Seife und nicht wiederverwertbare Papierhandtücher zu Verfügung stehen.

- Dusch- und Umkleideräume, Waschräume, Gaststätten- und Gastronomiebereich sowie Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume sind geschlossen bleiben. Die Vereine sollen darauf hinwirken, dass die Sportlerinnen und Sportler sich am eigenen Wohnort umziehen und duschen.

- gewährleistet werden kann, dass die Steuerung des Zutritts zu Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlagen erfolgt. Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt sein.

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Welche Einschränkungen und Vorgaben gelten für den Breitensport in Sporthallen?
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Für den Sportbetrieb in Hallen, sogenannte „gedeckten Sportanlagen“, gelten neben den oben ausgeführten Bestimmungen, keine weiteren Einschränkungen bezüglich der Personenzahl (Sportreibende und Übungsleiter). Gerade der Gesundheits- und Reha-Sport und eine Vielzahl von Sportangeboten des Breitensports, vor allem im größten hessischen Sportfachverband, dem Turnverband, finden in Sport und Gymnastikhallen statt. Das ist jetzt wieder möglich.

Für ein entsprechendes Hygienekonzept ist der Betreiber verantwortlich, dieses ist zusätzlich zu den sportartspezifischen Konzepten zu beachten.

Das Hygienekonzept für Floorball in Hessen wird den Mitgliedsvereinen umgehend zugesendet und wird danach auch auf http://floorball-hessen.de zu finden sein


Mitglied im Landessportbund Hessen e. V.

 


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